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Auch rechtswidrige Zustimmung für abweichendes Wirtschaftsjahr wirksam: Unterjähriges Ausscheiden eines Gesellschafters

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 318 Heft 9 v. 1.9.1989

EStG § 2 Abs 7

Die Genehmigung eines abweichenden Wirtschaftsjahres ist auch dann bestandskräftig, wenn sie rechtswidrigerweise an einen nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden ergeht. Eine Rücknahme der Zustimmung könnte nur für zukünftige Zeiträume erfolgen.

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