Nach § 12 Abs 1 UStG darf der Unternehmer nur eine Vorsteuer abziehen, die ihm ein anderer Unternehmer in Rechnung gestellt hat. Wie weit muß der Unternehmer aber prüfen, ob der Leistende zum Ausweis einer Umsatzsteuer berechtigt ist?
Nach § 12 Abs 1 UStG darf der Unternehmer nur eine Vorsteuer abziehen, die ihm ein anderer Unternehmer in Rechnung gestellt hat. Wie weit muß der Unternehmer aber prüfen, ob der Leistende zum Ausweis einer Umsatzsteuer berechtigt ist?