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GebG: Eingabe auch ohne Unterschrift

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 287 Heft 8 v. 1.8.1989

GebG: § 14 TP 6

Eine Eingabe unterliegt auch dann der Gebühr, wenn die Unterschrift fehlt, jedoch feststeht, daß die Eingabe von der darin genannten Person stammt.

VwGH 12. 12. 1988, 87/15/0057

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