UStG § 7 Abs 1 Z 1 lit a
EStG § 6 Z 2 lit c
Ein Stpfl, der im Ausland zwar ein Einzelunternehmen betreibt, aber dort keinen Wohnsitz hat, ist kein ausländischer Abnehmer iSd § 7 Abs 1 Z 1 UStG. Auch ein Abnehmer, der neben einem ausländischen Wohnsitz über einen inländischen Wohnsitz verfügt, kann nicht als ausländischer Abnehmer angesehen werden. Der Umstand, daß eine Personengesellschaft einen ausländischen Sitz haben kann, bedeutet keine unvertretbare Schlechterstellung des Einzelunternehmers, weil dieser eben einen Wohnsitz im Ausland haben kann.