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Keine Betriebsaufgabe bei Weiterführung des bisherigen Geschäftszwecks in anderer Form

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 286 Heft 8 v. 1.8.1989

EStG § 24

Verkauft ein Spediteur seine Fernlastzüge an verschiedene Erwerber und betreut er seine bisherigen Kunden in der Folge unter Einschaltung fremder Frachtführer weiter, so liegt weder eine Teilbetriebsaufgabe noch eine -veräußerung vor. Ein Betrieb oder Teilbetrieb ist nur dann aufgegeben, wenn der bisherige Geschäftszweck - wirtschaftlich betrachtet - nicht mehr weiterverfolgt wird.

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