EStG § 24
Verkauft ein Spediteur seine Fernlastzüge an verschiedene Erwerber und betreut er seine bisherigen Kunden in der Folge unter Einschaltung fremder Frachtführer weiter, so liegt weder eine Teilbetriebsaufgabe noch eine -veräußerung vor. Ein Betrieb oder Teilbetrieb ist nur dann aufgegeben, wenn der bisherige Geschäftszweck - wirtschaftlich betrachtet - nicht mehr weiterverfolgt wird.