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Raumpflegerin kann gewerblich tätig sein

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 286 Heft 8 v. 1.8.1989

EStG §§ 23, 25, 47

Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn eine Reinigungskraft ihre Leistungen zwar mehrmals wöchentlich, aber ohne Bindung an feste Arbeitszeiten, zu erbringen hat, die Reinigungsgeräte selbst zu stellen, für verursachte Schäden zu haften und bei Verhinderung die Vertragserfüllung anderwärtig sicherzustellen hat.

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