EStG § 6 Z 2
Der Nennbetrag einer Darlehensforderung ist auch dann als Anschaffungskosten anzusehen, wenn das Darlehen unverzinslich ist. Die Unverzinslichkeit oder eine niedrige Verzinsung betreffen den Teilwert.
Unverzinsliche Darlehen an Betriebsangehörige stellen eine besondere Form betrieblicher Sozialleistungen dar. Ihr Wert liegt nicht in konkreten Gegenleistungen der Darlehensempfänger, sondern in der Erwartung eines durch ein gutes Betriebsklima günstig beeinflußten Betriebsablaufs oder einer verbesserten Arbeitsleistung. Es ist davon auszugehen, daß auch ein gedachter Erwerber des Unternehmens die Darlehensforderung mit dem Nennwert vergüten würde.