1. Einleitung
Unselbständig Erwerbstätige sind typischerweise auf das Entgelt, das sie durch die Verwertung ihrer Arbeitskraft erzielen, existenziell in einem Ausmaß angewiesen, daß bei Ausfall der Arbeitskraft infolge einer Erkrankung des Arbeitnehmers ohne Eingriffe des Gesetzgebers sozialpolitisch bedenkliche Defizite entstehen würden. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Schutzregelungen bewirken insoferne eine Entlastung des Arbeitnehmers von wirtschaftlichen Folgen einer Krankheit, als sie eine Durchbrechung des synallagmatischen Zusammenhanges zwischen Arbeitsleistung und Entgelt durch Engeltfortzahlungsregelungen normieren1) bzw öffentlich-rechtliche Transferzahlungen im Rahmen der Sozialversicherung2) vorsehen.