Ein Finanzbeamter sollte Bodenschätzungen vornehmen. Stattdessen sitzt er mit seinen Hilfskräften im Gasthaus. Er stellt ihnen Bestätigungen über 48 Arbeitsstunden aus, die Gemeinde bezahlt sie und bekommt die Auslagen vom Bund refundiert. Die Verfehlung des Finanzbeamten wird entdeckt, er macht den Schaden rechtzeitig gut, aber das nützt ihm nichts: Er wird wegen Amtsmißbrauchs angeklagt, vom Erstgericht freigesprochen, vom OGH - die Generalprokuratur war anderer Meinung - verurteilt: Die unrichtige Bestätigung sei ein mißbräuchliches Amtsgeschäft in Vollziehung der Gesetze, weil sie „einen Bestandteil des Rechnungswesens der beiden beteiligten Gebietskörperschaften bildete“, der Täter habe dadurch die Gemeinde, letztlich den Bund, am Vermögen geschädigt. So der OGH im Urteil vom 18. 5. 1989, 13 Os 29/89 .