NVG: § 3 a
UWG § 1
Eine subjektiv vorwerfbare, in der Absicht, im Wettbewerb einen Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen, begangene Verletzung des NVG verstößt gegen die guten Sitten iSd § 1 UWG.
NVG: § 3 a
UWG § 1
Eine subjektiv vorwerfbare, in der Absicht, im Wettbewerb einen Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen, begangene Verletzung des NVG verstößt gegen die guten Sitten iSd § 1 UWG.