NVG: § 3 a
UWG § 1
Ein Verkauf unter dem Einstandspreis iSd § 3 a NVG liegt vor, wenn der Händler unter den Kosten verkauft, die er für die angebotenen Waren aufzuwenden hatte; erhält er also auf die konkreten Waren vom Erzeuger einen Rabatt, kann er diesen weitergeben, ohne daß er den sonst von ihm bezahlten Preis berücksichtigen müßte. Verwendet der Händler den (Mengen)Rabatt aber nicht gemäß der Widmung durch den Erzeuger (hier: Mengenrabatt für bestimmte Filialen wird für andere Filiale verwendet), verstößt er gegen das NVG.