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Gewinnverteilung bei Mitunternehmerschaften

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 237 Heft 7a v. 1.7.1989

EStG § 23 Z 2

Auch die Verteilung anlagebezogener Investitionsbegünstigungen kann durch Gesellschafterbeschluß geregelt werden. Ihre Aufteilung an die Gesellschafter muß auch für steuerliche Zwecke nicht zwingend nach der kapitalmäßigen Beteiligung erfolgen.

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