EStG §§ 22, 23
Ein Versicherungsmathematiker ist einem Ziviltechniker nicht unmittelbar ähnlich.
VwGH 29. 3. 1989, 87/13/0169
EStG §§ 22, 23
Ein Versicherungsmathematiker ist einem Ziviltechniker nicht unmittelbar ähnlich.
VwGH 29. 3. 1989, 87/13/0169