ABGB §§ 1293, 1299
ZPO § 406
Der Auftrag, der Rechtsanwalt möge die mit der Übernahme eines Pachtverhältnisses erforderlichen Vorkehrungen treffen, umfaßt auch die ausreichende Belehrung über öffentlich-rechtliche, insbesondere auch abgabenrechtliche (Getränkeabgabenmithaftung) Konsequenzen.