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Haftung des Rechtsanwaltes; Fälligkeit des Ersatzanspruches

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 221 Heft 7a v. 1.7.1989

ABGB §§ 1293, 1299

ZPO § 406

Der Auftrag, der Rechtsanwalt möge die mit der Übernahme eines Pachtverhältnisses erforderlichen Vorkehrungen treffen, umfaßt auch die ausreichende Belehrung über öffentlich-rechtliche, insbesondere auch abgabenrechtliche (Getränkeabgabenmithaftung) Konsequenzen.

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