In der E 13. 9. 1988, 4 Ob 355/86 , hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob die Ankündigung eines Sonderverkaufs zu besonders günstigen Preisen während der vierwöchigen Sperrfrist gem § 5 Abs 3 AusvG einen Verstoß gegen das Verbot darstellt, Aktionen bekanntzumachen, die den termingebundenen, von der zuständigen Handelskammer festgesetzten Saisonschlußverkauf vorwegnehmen. Der OGH geht in dieser E davon aus, daß ein Verstoß gegen § 5 Abs 3 AusvG nur dann vorliegt, wenn nach dem Gesamteindruck der Verkaufsveranstaltungsankündigung der Eindruck erweckt wird, es finde bereits ein Saisonschlußverkauf statt. Die von mir vertretene Auffassung, daß es darauf ankomme, ob durch einen Sonderverkauf ein Saisonschlußverkauf wirtschaftlich vorweggenommen werde (RdW 1984, 162 ff), wird vom Höchstgericht abgelehnt. Die Begründung des OGH scheint kritikwürdig: