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„Enthaltungspflicht“ des Verlaggebers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 220 Heft 7a v. 1.7.1989

ABGB §§ 1172, 1173

UrhG § 26

Der Verlaggeber muß auch ohne Wettbewerbsverbot jede Verfügung über das Werk unterlassen, die mit dem Verlagsvertrag in Widerspruch steht; davon kann auch die Vervielfältigung und Verbreitung eines anderen Werkes umfaßt sein, wenn dieses geeignet ist, den Absatz des verlegten Werkes zu stören.

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