EStG § 16 Abs 1 Z 7
Ein Konzertflügel einer Dozentin an einem Konservatorium kann ein Arbeitsmittel sein, wenn er so gut wie ausschließlich beruflich genutzt ist. Im vorliegenden Fall sprechen (auch) die hohen Anschaffungskosten (30.600 DM) gegen eine private Mitveranlassung von nicht unerheblicher Bedeutung.