KStG § 8
EStG § 27
Unterläßt eine Kapitalgesellschaft eine rechtlich mögliche Mietzinserhöhung gegenüber ihrem beherrschenden Gesellschafter, so liegt in dem Rechtsverzicht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
KStG § 8
EStG § 27
Unterläßt eine Kapitalgesellschaft eine rechtlich mögliche Mietzinserhöhung gegenüber ihrem beherrschenden Gesellschafter, so liegt in dem Rechtsverzicht eine verdeckte Gewinnausschüttung.