Wird eine USt-Voranmeldung berichtigt, und ergibt sich daraus ein Guthaben, so ist die Anweisung, das Guthaben mit einer anderen Abgabenschuld zu verrechnen, gefährlich: Bei einer berichtigten Voranmeldung entsteht das Guthaben erst mit der bescheidmäßigen Festsetzung, die Verrechnungsanweisung für eine früher fällige Abgabenschuld führt zur Säumnis (vgl auch Kolacny/Scheiner, Fallbeispiele zur Mehrwertsteuer, 352).