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Keine Verrechnungsanweisung aus einer berichtigten USt-Voranmeldung

SteuerrechtRdW 1989, 210 Heft 6 v. 1.6.1989

Wird eine USt-Voranmeldung berichtigt, und ergibt sich daraus ein Guthaben, so ist die Anweisung, das Guthaben mit einer anderen Abgabenschuld zu verrechnen, gefährlich: Bei einer berichtigten Voranmeldung entsteht das Guthaben erst mit der bescheidmäßigen Festsetzung, die Verrechnungsanweisung für eine früher fällige Abgabenschuld führt zur Säumnis (vgl auch Kolacny/Scheiner, Fallbeispiele zur Mehrwertsteuer, 352).

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