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Schranken für KAPOVAZ und Arbeit auf Abruf

ArbeitsrechtRobert RebhahnRdW 1989, 194 Heft 6 v. 1.6.1989

1. Das Problem

Die Leistung von unselbständigen Diensten erfolgte lange Zeit überwiegend im Rahmen des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses. Unter diesem Ideal- wie Realtypus kann man „ein kontinuierliches, auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes und auf einem Arbeitsvertrag beruhendes Vollzeitarbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitsleistung in einem Betrieb und gegenüber einem AG erbracht wird“ verstehen1)1)Vgl Firlei, Flucht aus dem Arbeitsrecht, DRdA 1987, 271 ff.. Auf dieses Normalarbeitsverhältnis baut das Arbeitsrecht und dessen Arbeitnehmerschutz weitgehend auf. In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu anderen Formen nichtselbständiger Arbeit, wie atypische Arbeitsverhältnisse oder arbeitnehmerähnliche Beschäftigung (zB Heimarbeit bei Angestelltentätigkeit). Hier sollen zwei Formen der atypischen Arbeitszeitgestaltung beleuchtet werden, die vor allem in Handelsbetrieben auch in Österreich vertreten sind.

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