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Verdeckte Einlage einer wesentlichen Beteiligung - Änderung der BFH-Rechtsprechung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 180 Heft 5 v. 1.5.1989

EStG § 31

Wesentliches Merkmal einer verdeckten Einlage ist, daß ihr keine Gegenleistung der Gesellschaft gegenübersteht. Die verdeckte Einlage ist daher kein Veräußerungsvorgang iSd § 17 Abs 1 dEStG (§ 31 öEStG).

BFH 27. 7. 1988, I R 147/83 (FR 1989, 112 ff)

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