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Zinsen für Privatgrundstück keine Betriebsausgaben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 179 Heft 5 v. 1.5.1989

EStG § 4 Abs 4

Eine Betriebsschuld liegt nur vor, wenn sie ursächlich und unmittelbar den Betrieb betrifft. Ist eine Schuld von vornherein nicht mit dem Betrieb verknüpft, weil sie lediglich der Anschaffung von Privatvermögen dient, so liegt keine Betriebsschuld vor.

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