EStG § 4 Abs 4
Eine Betriebsschuld liegt nur vor, wenn sie ursächlich und unmittelbar den Betrieb betrifft. Ist eine Schuld von vornherein nicht mit dem Betrieb verknüpft, weil sie lediglich der Anschaffung von Privatvermögen dient, so liegt keine Betriebsschuld vor.