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Stille Beteiligungen iSd BFG: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

SteuerrechtErlaßrundschauRdW 1989, 178 Heft 5 v. 1.5.1989

Durch zwei höchstgerichtliche Entscheidungen wurde klargestellt, daß echte stille Gewinnanteile, die ein Unternehmen an einen Beteiligungsfonds ausschüttet, (nur) insoweit dem Gewinn des Unternehmens hinzuzurechnen sind, als die Beteiligungsfondsgesellschaft gem § 2 Z 13 GewStG steuerbefreit ist (VfGH 7. 10. 1988, B 598/87, VwGH 13. 9. 1988, 88/14/0098).

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