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Unterschiedliche Steuersätze für ärztliche Leistungen verfassungswidrig?

SteuerrechtW. DoraltRdW 1989, 176 Heft 5 v. 1.5.1989

Das Ziehen eines Zahnes unterliegt

als Leistung eines Sozialversicherungsträgers einer USt von 0 %,in einem Ambulatorium einer USt von 10 %,

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