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Keine Anwendung der Art 30, 36 EWGV, Art 13, 20 oder 23 ÖEWGA auf Parallelimporte

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 159 Heft 5 v. 1.5.1989

ÖEWGA: Art 13, 20, 23

UrhG § 16 Abs 3

Nicht autorisierte Parallelimporte (hier von Schallplatten) nach Österreich sind unzulässig; der aus Art 30 und 36 EWGV abgeleitete Grundsatz der Unzulässigkeit beschränkter Vertriebs- oder Verbreitungsrechte gilt im Verkehr zwischen der EWG und einem mit ihr wie Österreich durch ein Freihandelsabkommen verbundenen Staat nicht.

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