ÖEWGA: Art 13, 20, 23
UrhG § 16 Abs 3
Nicht autorisierte Parallelimporte (hier von Schallplatten) nach Österreich sind unzulässig; der aus Art 30 und 36 EWGV abgeleitete Grundsatz der Unzulässigkeit beschränkter Vertriebs- oder Verbreitungsrechte gilt im Verkehr zwischen der EWG und einem mit ihr wie Österreich durch ein Freihandelsabkommen verbundenen Staat nicht.