EStG § 3, § 19 Abs 1
Wird auf eine unentgeltlich erworbene Rente verzichtet, so führt der Verzicht auf die Rentenzahlungen zu einer Bereicherung des Rentenverpflichteten, die grundsätzlich neuerlich Schenkungssteuer auslöst, und nicht etwa zu einer neuen Bemessungsgrundlage hinsichtlich der ursprünglichen Rentenvereinbarung.