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Außergewöhnliche Belastung für auswärtige Studien: Pauschalierung verfassungswidrig?

SteuerrechtRdW 1989, 141 Heft 4 v. 1.4.1989

Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes werden im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung „durch Abzug eines Pauschalbetrages von S 1.500,- pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt“ (§ 34 Abs 8 EStG).

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