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Anwendung einer Widerrufsklausel bei Betriebspensionen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 137 Heft 4 v. 1.4.1989

ABGB § 1157

Arb VG: § 97 Abs 1 Z 18

1. Ruhestandsverhältnisse ausgeschiedener Arbeitnehmer, die auf einer früheren Betriebsvereinbarung beruhen, können durch nachfolgende Betriebsvereinbarungen nicht mehr abgeändert werden.

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