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Widerrufliche Betriebspensionen

ArbeitsrechtHelmut AndexlingerRdW 1989, 134 Heft 4 v. 1.4.1989

Betriebliche Ruhegelder werden zwecks Personalerhaltung zugesagt und für erwiesene Betriebstreue gewährt. Wer sich als ordentlicher Kaufmann zu einer solchen - oder einer anderen - freiwilligen Sozialleistung auf unbestimmte Zeit entschließt, wird nicht mehr zusagen, als er absehbar leisten kann und deshalb Vorbehalte definieren.

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