Betriebliche Ruhegelder werden zwecks Personalerhaltung zugesagt und für erwiesene Betriebstreue gewährt. Wer sich als ordentlicher Kaufmann zu einer solchen - oder einer anderen - freiwilligen Sozialleistung auf unbestimmte Zeit entschließt, wird nicht mehr zusagen, als er absehbar leisten kann und deshalb Vorbehalte definieren.