KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 3, 46
Ein vom Gemeinschuldner während des Konkursverfahrens als Mieter abgeschlossener Bestandvertrag ist gegenüber dem Vermieter voll wirksam. Dieser kann während des Konkurses seine Zahlungsansprüche gegen den Gemeinschuldner in dessen konkursfreies Vermögen vollstrecken. Gegen diesen ist daher auch das Räumungsbegehren wegen Aufhebung des Bestandvertrages nach § 1118 ABGB zu richten.