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Spätere Herabsetzung des Kaufpreises bei Betriebsveräußerung beeinflußt Veräußerungsgewinn

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 112 Heft 3 v. 1.3.1989

EStG § 24, § 32 Z 2

Die Herabsetzung des Kaufpreises für einen Betrieb aufgrund von Einwendungen des Käufers gegen die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages führt zu einer Änderung des Steuerbescheides über den ursprünglich ermittelten Veräußerungsgewinn.

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