Durch eine „Nettolohnvereinbarung“ vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, daß dem Arbeitnehmer ungeachtet von Schwankungen in der Höhe der Steuern, Abgaben und Beiträgen ein bestimmter Nettobetrag auszuzahlen ist. Derartige Vereinbarungen wurden häufig mit dem Zweck geschlossen, Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern zu Lasten des Arbeitgebers gehen zu lassen und dem Arbeitnehmer jenen Betrag zu sichern, den er „auf die Hand“ bekommt.