vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nettolohnvereinbarung und Steuerreform

ArbeitsrechtF. M.RdW 1989, 101 Heft 3 v. 1.3.1989

Durch eine „Nettolohnvereinbarung“ vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, daß dem Arbeitnehmer ungeachtet von Schwankungen in der Höhe der Steuern, Abgaben und Beiträgen ein bestimmter Nettobetrag auszuzahlen ist. Derartige Vereinbarungen wurden häufig mit dem Zweck geschlossen, Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern zu Lasten des Arbeitgebers gehen zu lassen und dem Arbeitnehmer jenen Betrag zu sichern, den er „auf die Hand“ bekommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!