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Wirksame Rechnungsberichtigung nur bei Rückgabe der ursprünglichen Rechnung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 81 Heft 2b v. 1.2.1989

UStG: § 11 Abs 12

Für eine wirksame Rechnungsberichtigung ist erforderlich, daß die ursprünglich gegenüber dem Leistungsempfänger erteilte Rechnung an den Rechnungsaussteller zurückgelangt.

FG Schleswig-Holstein, EFG 1988, 598

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