Es gibt zahlreiche Stimmen, die meinen, die Bemessung des Kfz-Sachbezugs vom Listenneupreis sei nicht gerechtfertigt, wenn ein Gebrauchtwagen angeschafft wird. Maßgeblich dürften nur die tatsächlichen Anschaffungskosten sein.
Es gibt zahlreiche Stimmen, die meinen, die Bemessung des Kfz-Sachbezugs vom Listenneupreis sei nicht gerechtfertigt, wenn ein Gebrauchtwagen angeschafft wird. Maßgeblich dürften nur die tatsächlichen Anschaffungskosten sein.