ASGG § 9 Abs 2
ABGB § 879
1. § 9 Abs 2 ASGG ist auf eine vor Inkrafttreten dieser Vorschrift vereinbarte Schiedsklausel nicht anzuwenden.
ASGG § 9 Abs 2
ABGB § 879
1. § 9 Abs 2 ASGG ist auf eine vor Inkrafttreten dieser Vorschrift vereinbarte Schiedsklausel nicht anzuwenden.