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Rechtzeitigkeit der Kündigung von Invaliden

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 73 Heft 2b v. 1.2.1989

IEG § 8

ArbVG § 105 Abs 1

1. Im Zusammenhang mit der Kündigung begünstigter Invalider ist § 105 Abs 1 ArbVG lediglich als Ordnungsvorschrift zu verstehen, deren Verletzung ohne Sanktion bleibt.

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