UrlG § 3
Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber iSd § 3 Abs 1 UrlG liegen bei Übernahme des Unternehmens dann vor, wenn ein Arbeitsverhältnis vom Übernehmer unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt wird und er damit mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des aus dem Vertragsverhältnis ausscheidenden bisherigen Arbeitgebers tritt.