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Inländische Gerichtsbarkeit bei gesetzlichem Gerichtsstand im Inland

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 67 Heft 2b v. 1.2.1989

JN §§ 42, 93, 99

Örtliche Zuständigkeit und inländische Gerichtsbarkeit iS der „internationalen Zuständigkeit“ sind getrennte Prozeßvoraussetzungen.

Trotz der Indizwirkung eines inländischen Gerichtsstandes ist die Bejahung der inländischen Gerichtsbarkeit erst bei ausreichender Inlandsbeziehung gerechtfertigt („Indikationentheorie“).

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