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Pflicht des Versicherers zur Bestellung eines Schiedsgutachters iSd Art 8 Abs 2 ARB 1965

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 66 Heft 2b v. 1.2.1989

ARB 1965: Art 8

VersVG § 64

Bei der Pflicht des Versicherers, einen Schiedsgutachter iSd Art 8 Abs 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 1965 zu bestellen, handelt es sich um eine echte Rechtspflicht, die vom Versicherungsnehmer erzwungen werden kann.

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