vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässigkeit einer Bilanzänderung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 39 Heft 1b v. 1.1.1989

EStG § 4 Abs 2

Auf Grund eines Rechtsirrtums bei Erstellung eines Jahresabschlusses wurde von einem Verlust ausgegangen, sodaß die Bildung einer Investitionsrücklage trotz unbestrittenen Investitionsbedarfs gar nicht möglich war. Kommt es nach Beseitigung des Rechtsirrtums zu einem Gewinn, so ist ein Antrag auf Änderung der Bilanz in der Richtung, daß nachträglich eine Investitionsrücklage gebildet werden soll, wirtschaftlich begründet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!