vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BMF: Garagierung keine Nebenleistung

SteuerrechtRdW 1989, 34 Heft 1b v. 1.1.1989

Wie erwartet hat das BMF mit Erlaß vom 20. 12. 1988, GZ 09 1005/3-IV/9/88, die Auffassung vertreten, daß die Garagierung (Abstellung von Fahrzeugen) nicht als Nebenleistung in Betracht kommt. Die Garagierung unterliegt danach seit 1. 8. 1988 auch dann dem Normalsteuersatz, wenn die Vermietung des Abstellplatzes im Rahmen der Vermietung einer Wohnung, eines Geschäftsraumes etc erfolgt (§ 10 Abs 1 Z 5 UStG; aA Doralt, RdW 1988, 332).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!