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Lohnpfändung bei „Unterbrechung“ des Arbeitsverhältnisses

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 28 Heft 1b v. 1.1.1989

EO § 299

Ein durch Lohnpfändung erworbenes Pfandrecht erlischt, wenn der Verpflichtete das Arbeitsverhältnis auflöst, selbst wenn er später mit demselben Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schließt.

OGH 13. 4. 1988, 9 Ob A 89/88 (OLG Innsbruck 30. 9. 1987, 5 Ra 1124/87; LG Innsbruck 28. 4. 1987, 45 Cga 1009/87)

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