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Strafbarkeit von Arbeitgebern gem § 31 Abs 5 ANSchG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 28 Heft 1b v. 1.1.1989

ANSchG: § 31 Abs 5

Da § 31 Abs 5 ANSchG das Verschulden regelt, das den Arbeitgeber im Falle der Bestellung eines Bevollmächtigten treffen muß, um sich strafbar zu machen, kommt hier die für Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG angeordnete Beweislastumkehr nicht zur Anwendung.

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