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Umfang des relevanten Marktes für das Vorliegen eines Bagatellkartelles in der Kosmetikbranche

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 21 Heft 1b v. 1.1.1989

KartG §§ 2 Abs 1 Z 1, 41, 102

Bei der Prüfung, ob ein Bagatellkartell vorliegt, ist auf den örtlich, zeitlich und sachlich relevanten Markt der von der Wettbewerbsbeschränkung umfaßten Waren abzustellen; dabei kommt es auch auf die Substituierbarkeit der Waren nach

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