vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Austritt wegen rechtswidriger Versetzung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 372 Heft 11a v. 1.11.1989

ArbVG § 101

ABGB § 1162

Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einer mangels Zustimmung des Betriebsrates rechtsunwirksamen verschlechternden Versetzung an einen anderen Arbeitsort Folge zu leisten. Tritt der die Versetzung nicht akzeptierende Arbeitnehmer die Arbeit am neuen Arbeitsort trotz Beharrens des Arbeitgebers auf der Versetzung nicht an und schließt er stattdessen sofort einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber ab, so ist dies als (schlüssiger) berechtigter vorzeitiger Austritt zu werten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!