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Unzulässigkeit des Rechtsweges für Arbeitsbescheinigung gem AlVG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 370 Heft 11a v. 1.11.1989

AlVG §§ 46 Abs 4, 71 Abs 1

ASGG § 61 Abs 1 Z 3

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstellung der in § 46 Abs 4 AlVG vorgesehenen Bestätigung ist mangels einer privatrechtlichen Vereinbarung öffentlich-rechtlicher Natur und gehört daher nicht auf den Rechtsweg.

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