AlVG §§ 46 Abs 4, 71 Abs 1
ASGG § 61 Abs 1 Z 3
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstellung der in § 46 Abs 4 AlVG vorgesehenen Bestätigung ist mangels einer privatrechtlichen Vereinbarung öffentlich-rechtlicher Natur und gehört daher nicht auf den Rechtsweg.