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Zur Nichtigkeit einer Provisionsvereinbarung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 370 Heft 11a v. 1.11.1989

AngG § 10 Abs 3

ABGB § 879 Abs 3

Es ist keine Nichtigkeit gegeben, wenn mit Verkäufern, die nicht nur mit dem Vertragsabschluß, sondern auch mit Kundenbetreuung befaßt sind, vereinbart wird, daß die aus einem Geschäft gebührende Provision zu 40 % bei dessen Abschluß, 40 % bei Rechnungstellung und 20 % drei Monate danach gebührt und ausscheidende Verkäufer nur die bei Ausscheiden bereits angefallenen Teilprovisionen erhalten.

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